Das BGH bestätigt Urteil zur Löschung von IP-Adressen.
Das ist doch endlich mal eine gerichtliche Entscheidung, die mich wirklich befriedigt: das BGH bestätigt endgültig das Urteil zur Löschung von IP-Adressen: Der Bundesgerichtshof hat am 26. Oktober eine Beschwerde der Deutschen Telekom AG zurückgewiesen. Damit wird ein Urteil des Landgerichts Darmstadt rechtskräftig, das T-Online verpflichtet, die jeweils dynamisch vergebene Internetadresse (IP-Adresse) des Klägers unmittelbar nach Verbindungsende zu löschen.
Das Urteil gilt zwar nur für den ursprünglichen Kläger Holger Voss, dieser hat aber seine Musterklage online gestellt, damit auch jeder andere T-Online-Kunde den Konzern auf Unterlassung der Datenspeicherung angehen kann.