Also da kann man sich ja

totlachen.

“Praktisch wäre dieses aber aufgrund technischer und organisatorischer Probleme gerade gegen intelligente Täter – also die eigentlichen “Gefährder” – kaum wirksam zu führen. Der Jurist verweist an diesem Punkt auf das Scheitern der seiner Informationen nach bisher einzigen von einem Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof genehmigten entsprechenden Online-Überwachung. Bei dem Versuch hätten die Fahnder dem Verdächtigen eine CD in den Briefkasten geworfen, “die aussah wie die Zugangssoftware eines großen Internet-Providers”. Installiert habe der ins Visier Genommene die Software aber nicht.”

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